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Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Zahlungsbedingungen

fuhlrott-datenverarbeitung ohg, Klosterstr. 130, 40211 Düsseldorf

1. Allgemeines

Wir übernehmen alle Aufträge nur zu unseren Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Die vorliegenden Bedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge, unabhängig davon, ob im Einzelfall darauf hingewiesen wurde oder nicht. Durch eine Auftragserteilung oder spätestens mit der Annahme der Ware oder sonstiger Leistungen gelten unsere Bedingungen durch den Besteller – selbst im Falle eines vorangegangenen Widerspruches – durch diesen als vorbehaltlos angenommen.

Abweichungen von den vorliegenden Bedingungen, insbesondere mündliche Zusagen, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung. Das Gleiche gilt für zugesicherte Eigenschaften des, bzw. der Gegenstände der Auftragsbestätigung.

2. Angebote, Bestellungen

Sofern keine anderslautenden, schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, sind unsere Angebote stets unverbindlich und freibleibend. Die Verträge kommen erst mit der Ausführung der Lieferung oder der ersten Teillieferung zustande.

3. Lieferungen, Lieferfristen

Vereinbarte Lieferfristen werden soweit als möglich eingehalten. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zum Ende der Lieferfrist die Ware das Werk / Lager verlassen hat, oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist.

Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb des Willens der fuhlrott-datenverarbeitung ohg liegen, verlängern die Lieferzeit angemessen. Dies gilt auch für Streiks und Aussperrungen.
Grundsätzlich begründen Überschreitungen der Lieferfristen keine Schadenersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.

Der Käufer ist wegen Nichteinhaltung einer Lieferfrist nur dann zum Rücktritt des Vertrages bertechtigt, wenn er dem Verkäufer nach Ablauf der Lieferfrist schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, die mindestens 30 Werktage betragen sollte. Falls nicht anderweitig vereinbart, ist die fuhlrott-datenverarbeitung ohg  berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, wobei die vorliegenden Bedingungen auf jede derartige Lieferung Anwendung finden.
Die Verzögerung oder Nichtausführung einer Teillieferung berechtigt den Käufer nicht, die Annahme der übrigen Teillieferungen zu verweigern. Falls auf Verlangen des Käufers ein Lieferprogramm abgeändert wird, ist der Verkäufer berechtigt, die dadurch verursachten Kosten in Rechnung zu stellen oder eine Preisanpassung vorzunehmen.

4. Versand, Transportkosten

Der Versand erfolgt in der Regel ab Sitz unserer Gesellschaft. Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, gehen auf Rechnung und Gefahr  des Bestellers, soweit nicht anders schriftlich vereinbart. Die Kosten für Transport der Geräte, einschließlich einer Transportversicherung, falls diese vom Besteller gewünscht wird, vom Sitz der fuhlrott-datenverarbeitung bis zum Ort der Lieferung, sind in der Lieferpauschale enthalten. Diese Kosten werden nach erfolgter Lieferung gesondert in Rechnung gestellt. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware die Räumlichkeiten der fuhlrott-datenverarbeitung ohg, Klosterstr. 130, 40211 Düsseldorf verläßt. Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Bestellers verzögert, so geht die Gefahr  bereits ab dem Tage der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Portokosten und Verpackungsdienst, sowie Lagerkosten gehen zu Lasten des Bestellers.

5. Preis, Zahlung

Maßgebend für die Preisberechnung ist der, am Tage der Lieferung, gültige Preis, zuzüglich der jeweiligen, gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern keine abweichende Preisvereinbarung getroffen wurde. Die fuhlrott-datenverarbeitung ohg sendet dem Käufer die Rechnung für die gelieferten Gegenstände entweder mit diesen Gegenständen, oder spätestens am darauffolgenden Arbeitstag, und zwar auch dann, wenn es sich bei der Lieferung nur um eine Teillieferung auf die Gesamtlieferung handelt.

Der Käufer hat den vollen, Rechnungsbetrag gem. der auf der Rechnung ausgewiesenen  Rechnungsbetrag ohne irgendeinen Abzug, z.B., innerhalb von 14 Tagen , nach Rechnungsdatum (=Fälligkeitsdatum) zu bezahlen.  Voraussetzung für weitere Lieferungen ist, daß der Käufer alle fälligen Zahlungen geleistet hat. Falls der Käufer einer Zahlungsverpflichtung nicht bis zum Fälligkeitstag nachgekommen ist, hat die fuhlrott-datenverarbeitung ohg , 40211 Düsseldorf, das Recht dem Käufer Zinsen auf die fälligen und unbezahlten  Beträge ab Fälligkeitsdatum bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verkäufer Zahlung in voller Höhe, zusammen mit den aufgelaufenen Zinsen erhält, zu belasten, und zwar mit den banküblichen Zinsen, die für Dispositionskonten erhoben werden.

Die Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Die Kosten der Einziehung trägt der Käufer.

6. Urheberrechte, Verletzung gewerblicher Schutzrechte

An Beschreibungen und sonstigem, zu Papier gebrachten, der gesamten Software, behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne die schriftliche Einwilligung der fuhlrott-datenverarbeiutng ohg dürfen diese Unterlagen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Das Kopieren ist ohne ausdrückliche, schriftliche Erlaubnis der fuhlrott-datenverarbeitung ohg ebenfalls untersagt. Auf Verlangen der fuhlrott-datenverarbeitung ohg sind die dem Käufer zur Verfügung gestellten Unterlagen unverzüglich an den Verkäufer zurück zugeben. Für die Verletzung etwaiger Patent- und Schutzrechte kann die fuhlrott-datenverarbeitung ohg nicht haftbar gemacht werden.

7. Gewährleistung, Haftung

Der Kunde verpflichtet sich, etwaige Beanstandungen unverzüglich nach Ankunft der Ware der fuhlrott-datenverabeitung ohg mitzuteilen. Die fuhlrott-datenverarbeitung ohg übernimmt die Gewährleistung dafür, dass sämtliche Hardwaregegenstände frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind, die bei normaler Verwendung und Bedienung für die Dauer von sechs Monaten, beginnend mit dem Tag an dem die Lieferung abgesendet wird. Bei begründeter Beanstandung steht dem Kunden kostenlose Nachbesserung zu. Für die von der fuhlrott-datenverarbeitung ohg ausgetauschten Teile besteht wiederum eine Gewährlseistungsfrist von sechs Monaten. Jegliche weitergehenden Schadenersatzansprüche des Käufers, die gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bestellung oder der Verwendung der Ware des Lieferanten entstehen, bleiben grundsätzlich ausgeschlossen.

Ansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft können nur geltend gemacht werden, wenn im Einzelfall eine bestimme Eigenschaft ausdrücklich und schriftlich zugesichert worden ist.

8. Höhere Gewalt

Die fuhlrott-datenverarbeitung ohg kann wegen versäumter Erfüllung einer Verpflichtung aus einem Vertrag nicht haftbar gemacht werden, wenn das Versäumnis die direkte oder indirekte Folge eines Ereignisses außerhalb des Einflußbereiches der fuhlrott-datenverarbeitung ohg ist. Dazu gehört insbesondere jeglicher Art höherer Gewalt, die Verweigerung, Einschränkung, Aussetzung oder Rücknahme einer Lizenz, einer Genehmigung oder anderer Maßnahmen seitens der zuständigen Behörden, Feuer, Explosion, Überschwemmungen, Streik, Aussperrung oder sonstige Tarifauseinanderrsetzungen, Knappheit von Material, Energie oder Transportmöglichkeiten, Krieg oder Aufstand.

9. Vertragsbruch, Zahlungsunfähigkeit des Käufers

Unbeschadet anderer Ansprüche oder Rechte kann die fuhlrott-datenverarbeitung ohg das Vertragsverhältnis kündigen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt oder eine andere wesentliche Vertragspflicht verletzt, seinen Geschäftsbetrieb einstellt oder die Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichverfahrens über das Vermögen des Käufers auf Antrag eines Dritten erlöffnet wird.

10. Schlußbestimmungen

Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Käufer auf einen Dritten bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung der fuhlrott-datenverarbeitung ohg. Dieser Vertrag enthält Abreden des Vertragsgegenstandes. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie in einem von beiden Parteien unterschriebenen Zusatzvertrag niedergelegt sind. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Käufer und die fuhlrott-datenverarbeitung ohg sind verpflichtet, neue Bestimmungen zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommen.

11. Anzuwendendes Recht

Die Verträge der Parteien unterliegen dem deutschen Recht.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten ist der Sitz der fd ohg.,

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Liefergeschäft ergeben, ist das für den Sitz des Unternehmens zuständige Gericht, sofern das Gesetz nicht zwingend einen anderen Gerichtsstand vorschreibt.